Begriffsdefinitionen und Haftungsausschlüsse

Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der Klarstellung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten im Rahmen der LkSG-Beratung. Sie sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließen Fehlinterpretationen aus.

Haftung

Umfang der Prüfpflicht gegenüber mittelbaren Zulieferern

Die Sorgfaltspflicht nach § 9 LkSG erstreckt sich auf unmittelbare Zulieferer. Eine Prüfung mittelbarer Zulieferer erfolgt nur bei substantiierten Hinweisen auf Rechtsverstöße. Die Risikoanalyse beschränkt sich auf die eigene Lieferkette, nicht auf die gesamte Branche.

Definition

Abgrenzung: Risikoanalyse vs. Due-Diligence-Prüfung

Die Risikoanalyse nach § 5 LkSG ist ein fortlaufender, systematischer Prozess zur Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken. Die Due-Diligence-Prüfung ist die vertiefte Einzelfalluntersuchung bei konkretem Verdacht. Beide Verfahren sind getrennt zu dokumentieren.

Ausschluss

Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG

Unsere Leistungen umfassen technische Audit-Workflows, Risikoanalysemethoden und Compliance-Reporting-Strukturen. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung individueller Sachverhalte. Für verbindliche Rechtsauskünfte konsultieren Sie einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht.

Fristen

Jährliche Aktualisierung der Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist gemäß § 5 Abs. 3 LkSG jährlich sowie anlassbezogen zu aktualisieren. Als Aktualisierungsstichtag gilt der 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Dokumentation muss mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.

Daten

Vertraulichkeit von Lieferantendaten

Alle im Rahmen der Audit-Workflows erhobenen Daten unterliegen der vertraglichen Geheimhaltung. Weitergaben an Dritte, insbesondere an das BAFA, erfolgen nur in anonymisierter oder aggregierter Form, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.

Geltung

Räumlicher Anwendungsbereich der Beratung

Die Beratung bezieht sich auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für grenzüberschreitende Lieferketten mit Bezug zu anderen Rechtsordnungen (z. B. EU-Lieferkettenrichtlinie) sind gesonderte Vereinbarungen erforderlich. Die Haftung für ausländisches Recht ist ausgeschlossen.

Leistungsübersicht LkSG-Beratung

Detaillierte Aufstellung der Prüf- und Beratungspakete nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Alle Angaben ohne Gewähr.

Risikoanalyse & Audit-VorbereitungDokumentenprüfung, Lieferanten-Screening, Gefährdungsmatrix
Vor-Ort-Audit bei ZulieferernPrüfplan, Inspektion, Mitarbeiterbefragung, Berichtsvorlage
Compliance-Reporting & BAFA-KommunikationJahresbericht, Prüfpfad, Fristenmanagement, Korrespondenz
Schulung & ProzessdokumentationMitarbeiterunterweisung, Verfahrensanweisungen, Vorlagen

Prüfprozess nach LkSG

1. Risikoermittlung

Systematische Erfassung und Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang der gesamten Lieferkette auf Basis der LkSG-Kriterien.

2. Präventionsmaßnahmen

Festlegung und Implementierung spezifischer Maßnahmen zur Vermeidung identifizierter Risiken, inklusive vertraglicher Zusicherungen und Schulungsprogramme.

3. Audit-Durchführung

Technische Prüfung der unmittelbaren Zulieferer mittels Dokumentenanalyse, Vor-Ort-Inspektion und standardisierten Befragungen nach festgelegtem Workflow.

4. Abhilfemaßnahmen

Entwicklung und Umsetzung von Korrekturplänen bei festgestellten Verstößen, inklusive Fristsetzung und Eskalationsmechanismen.

5. Berichterstattung

Erstellung der jährlichen Compliance-Dokumentation mit Prüfpfad, Maßnahmenübersicht und Risikobewertung für das BAFA.

Der gesamte Prozess unterliegt einer kontinuierlichen Überwachung und wird jährlich aktualisiert.

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